Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Thomas Reiche, LL.M.oec. hat sich bereits seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Im Anschluss an einen Postgraduiertenstudiengang der Universität in Köln ist er seit 2004 befugt, den Titel Magister im Wirtschaftsrecht (LL.M.oec.) zu führen.
Seine Aufgabe in der Mittelstandsberatung sieht er darin, Mittelständlern, Handwerkern und sonstigen Dienstleistern in sämtlichen dort auftretenden Fragestellungen Hilfe bieten zu können. Dies wird unterstützt durch die Kompetenz Andrea Reiches im Arbeitsrecht. Frau Reiche ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Soweit Reiche Rechtsanwälte im hochdiversifizierten und -spezialisierten Wirtschaftsrecht gelegentlich keine erschöpfende Antwort geben können, werden entsprechende Spezialisten vermittelt. Ferner ist er Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Hier ist eine kostensparende frühzeitige richtige Weichenstellung gewährleistet.