Mandanten
Rechtsanwältin Andrea Reiche berät vorwiegend Gesundheitsdienstleister wie Ärzte, Krankenhäuser und Heilmittelerbringer sowie Verbraucher, insbesondere im Arzthaftungsrecht sowie Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Thomas Reiche LL.M.oec wird insbesondere von Mittelstand und Handwerk im Wirtschafts-, Versicherungs- und Strafrecht mandatiert. Diese Spezialisierung kommt auch Verbrauchern bzw. Privatpersonen zu Gute. Klientel sind hier vor allem Unfallopfer/Rollstuhlfahrer, Versicherungsnehmer sowie Beschuldigte/Angeklagte.