Mittelstandsberatung
Durch unsere jeweilige Spezialisierung im Wirtschaftsrecht sowie Versicherungsrecht einerseits sowie im Arbeitsrecht andererseits sind wir in der Lage, Mittelstand und Handwerk sowie Gewerbetreibenden und Freiberuflern nahezu umfassende interdisziplinäre Beratung aus einer Hand zu bieten.
Soweit von uns nicht zu lösende steuerliche oder bilanzrechtliche Probleme bestehen, arbeiten wir mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammen, die dann zu Rate gezogen werden können.
Durch die darüber hinausgehende weitere Spezialisierung im Wirtschaftsstrafrecht – Rechtsanwalt Reiche ist sowohl Magister im Wirtschaftsrecht als auch Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für Versicherungsrecht – können insbesondere auch unsere gewerblichen Mandanten gegen immer häufiger werdende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Unternehmen, Unternehmer sowie Führungspersonal verteidigt werden.